Unsere wichtigsten Forderungen an die städtischen Akteure in Dresden, welche die Bedingungen im Fußverkehr bestimmen, insbesondere Politik und Verwaltung:
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„Dresden zu Fuß“ regelmäßig zu allen strategischen Vorhaben der Verkehrsentwicklungs- und Stadtplanung einbeziehen, aber auch bei konkreten Planungsvorhaben.
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Eine Fußverkehrsstrategie erarbeiten.
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Eine Stabstelle "Fußverkehr und Barrierefreiheit" mit mindestens fünf interdisziplinären Fachkräften.
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Bei geplanten Baumaßnahmen die Anforderungen des Fußverkehrs frühzeitig berücksichtigen, in allen Planungsphasen und nicht erst am Ende, wenn ein paar „Restflächen“ übrig sind.
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Insbesondere dafür sorgen, dass Infrastruktur barrierefrei gestaltet wird, u.a. durch Investitionsprogramme mit denen „Holper-Pflaster“ ausgetauscht und Bordabsenkungen geschaffen werden.
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Das Gestaltungshandbuch für die Planung und Ausschreibung aller Tiefbaumaßnahmen verbindlich einführen und die technischen Richtlinien entsprechend anpassen.
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Aktuelle Empfehlungen zur Fußverkehrsplanung, insbesondere die Inhalte der EFA (Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen) als verbindliche Standards etablieren.
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Die personellen und finanziellen Ressourcen für den Bau und Unterhalt von Fußverkehrsanlagen (einschließlich Fördermittel) drastisch erhöhen.
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Ein transparentes und gut zugängliches Beschwerdemanagement für die Fußverkehrsinfrastruktur einrichten.
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Die Menschen für ein rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr motivieren, z.B. durch die Entflechtung von Rad- und Fußverkehr.
- Die Straßen für den Fußverkehr durchlässiger gestalten, vor allem:
a. das Queren von Straßen erleichtern, u.a. durch mehr Zebrastreifen, Bordabsenkungen, Mittelinseln, |
b. den motorisierten Verkehr beruhigen, z.B. durch mehr Tempo-30-Bereiche, |
c. die Ampel-Schaltungen anpassen, insbesondere die Grünphasen, |
d. Baustellenbereiche fußverkehrsfreundlich einrichten und kontrollieren, |
e. Gehweg-Parken von Kraftfahrzeugen konsequent und flächendeckend ahnden. |