Die Ortsgruppe Dresden zu Fuß des Fachverbands Fußverkehr, FUSS e.V. begrüßt die geplanten Änderungen in der Lenbachstraße. Die Stadtverwaltung hatte angekündigt, das Parken auf den Gehwegen abzuschaffen und – um die Parkplätze auf die Fahrbahn verlagern zu können – eine Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr einzuführen. „Die Änderungen, die die Stadtverwaltung angekündigt hat, werden die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger spürbar verbessern“, so Uta Gensichen, Sprecherin der Ortsgruppe „Dresden zu Fuß“ des Fachverbands FUSS e.V.
Die Situation des Fußverkehrs in der Lenbachstraße ist seit längerer Zeit katastrophal. Da auf den Gehwegen das Parken erlaubt ist, sind die verbleibenden Gehwege viel zu schmal – oft haben Fußgänger*innen nicht mehr als 1,0 Meter Platz, haben Messungen von „Dresden zu Fuß“ vor Ort ergeben (siehe Fotos). Damit liegt die Breite deutlich unter der Mindestbreite von Gehwegen von 2,50 Meter, die die Regelwerke für Straßenbau vorgeben.
Die CDU hat vor Kurzem in einer Pressemitteilung die geplante Maßnahme kritisiert. Sie fordert, die Lenbachstraße weitgehend unverändert zu lassen und stattdessen die Ampelschaltung am benachbarten Wasaplatz anzupassen. Für die FUSS e.V.-Ortsgruppe „Dresden zu Fuß“ ist dieser Vorschlag nicht nachvollziehbar. Wie sollte schließlich eine angepasste Ampelschaltung am Wasaplatz die Gehwege in der Lenbachstraße breiter machen?
Dabei sagt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ganz klar: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Schon Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl kommen derzeit nur knapp durch, von der Gewährleistung von „Begegnungsverkehr“ ganz zu schweigen.
Uta Gensichen: „Die höchst ärgerliche Situation in der Lenbachstraße lässt der Stadtverwaltung keine andere Wahl: Sie muss das Parken auf dem Gehweg untersagen, denn die derzeitige Anordnung ist rechtswidrig. Will sie Parkplätze auf beiden Seiten erhalten, bleibt nur die Einrichtung einer Einbahnstraße. Nun dennoch auf das „Grundrecht Parken“ zu pochen, zeigt wieder einmal, wie wenig ernst die Rechte von Fußgängerinnen und Fußgängern oft genommen werden.“
